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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 2 AS 293/24

Gesetze: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1

Leitsätze

Leitsatz:

1. Die für die Zeit ab dem für einen Ein-Personen-Haushalt geltenden Werte für angemessene Unterkunftskosten in der Stadt Halle (Saale) beruhen auf einem schlüssigen Konzept bzw das ab geltende Konzept ist zulässig fortgeschrieben worden.

2. Eine Gesamtangemessenheitsgrenze iS von § 22 Abs 10 SGB II gilt nur, wenn der Grundsicherungsträger eine solche festgelegt hat.

Orientierungssatz:

Orientierungssätze:

Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Unterkunft und Heizung - Ein-Personen-Haushalt in Halle in Sachsen-Anhalt - Angemessenheitsprüfung - schlüssiges Konzept des Grundsiche-rungsträgers - Fortschreibung - Gesamtangemessenheitsgrenze

Fundstelle(n):
PAAAJ-98920

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