Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung | Elektronische Übermittlung der Daten aus der FiBu (DRV)
Die Deutsche Rentenversicherung
Bund (DRV) informiert über die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der
Daten aus der Finanzbuchhaltung im Rahmen einer elektronisch unterstützten
Betriebsprüfung an die DRV, die grundsätzlich seit dem
gilt.
Hintergrund: Zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV sind die notwendigen Arbeitgeberdaten aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Seit dem sind die für die Prüfung notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung der Daten aus der Finanzbuchhaltung ist seit verpflichtend und war bis dahin freiwillig.
Hierzu führt die DRV weiter aus:
Die Übermittlung der relevanten Daten erfolgt...