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STFAN Nr. 9 vom

Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG

Von Dipl.-Finw. (FH) Jan Schuler, LL.M.

Durch das Wachstumschancengesetz wurde § 34a EStG umfangreich geändert. Hierauf hat die Verwaltung durch das (KIEHL KIEHL RAAAJ-87390) reagiert, welches das ursprüngliche BMF-Schreiben aus dem Jahr 2008 vollinhaltlich ersetzt. Weitere Änderungen ergeben sich durch das Investitionssofortprogramm vom .

Sinn und Zweck der Vorschrift

Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG verfolgt das Ziel, nicht entnommene Gewinne bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern in vergleichbarer Weise wie das Einkommen einer Kapitalgesellschaft zu besteuern. Dies bietet insbesondere ertragsstarken Einzelunternehmen und Personenunternehmen die Möglichkeit, die steuerliche Belastung für einen Teil ihrer Gewinne dem Niveau von Kapitalgesellschaften anzunähern. Die wirtschaftliche Folge daraus ist, dass die Eigenkapitalbasis sowie die Investitionsmöglichkeiten nachhaltig gefördert werden.

Dabei wird der Anteil des nicht entnommenen Gewinns nicht mit dem persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen, sondern mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % (ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 %) besteuert. Der gewählte Steuersa...

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