Lösungen zu Lernsituationen für Steuerfachangestellte 3
1. Aufl. 2025
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Lernfeld 10: Jahresabschlüsse erstellen und auswerten
A. Handels- und steuerrechtliche Bilanzierungspflicht
Lösung zu Lernjob 1
Nach § 238 Handelsgesetzbuch (HGB) ist grundsätzlich jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.
Als eingetragener Einzelkaufmann („Druckerei Fölbach e. K.“) unterliegt Herr Fölbach der Buchführungspflicht nach § 238 HGB.
Zu klären ist, ob die Befreiungsvorschrift des § 241a HGB für ihn gilt und ihn dadurch von der Buchführungspflicht befreit.
Durch § 241a HGB werden Einzelkaufleute von der Buchführungspflicht befreit, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren jeweils nicht mehr als
800.000 € Umsatzerlöse und
80.000 € Jahresüberschuss
erzielt haben. (Für eine Befreiung von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht müssen beide Grenzen an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen unterschritten werden.)
Da Herr Fölbach mit seiner Druckerei 2024 die Umsatzgrenze von 800.000 € überschreitet (2024: 775.430 € + 196.550 € = 971.980 €), gilt § 241a HGB für ihn nicht. Herr Fölbach unterliegt somit der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht.
Lösung zu Lernjob 2
Die st...