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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 2/24

Gesetze: EStG § 15 Abs. 4 Sätze 3 und 4

Verrechnungsverbot für Verluste aus Warentermingeschäften

Leitsatz

  1. Ein der Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs dienendes Termingeschäft muss neben einer gegenläufigen Erfolgskorrelation eine zeitliche Verknüpfung mit dem Grundgeschäft aufweisen.

  2. Grund- und Sicherungsgeschäft müssen eine annähernde bestands-, volumen-, laufzeit- und betragsmäßige Kongruenz der Geschäfte aufweisen. Daran fehlt es, wenn das Volumen des Sicherungsgeschäft weit über das Maß hinausgeht, der zur Abdeckung des Grundgeschäfts erforderlich wäre.

  3. Ebenso liegt keine Absicherung des Geschäfts des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes vor, wenn die Sicherungsgeschäfte nicht für den gesamten abzusichernden Zeitraum hinweg abgeschlossen werden, sondern zeitliche Lücken existieren, in denen das Grundgeschäft nicht oder unzureichend abgesichert ist.

Fundstelle(n):
SAAAJ-98731

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