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Niedersächsisches Finanzgericht  Beschluss v. - 3 K 1/24

Gesetze: FGO § 139 Abs. 4

Zur Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Falle der Rücknahme der Klage in der mündlichen Verhandlung

Leitsatz

  1. Über den Antrag des Beigeladenen auf Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten ist bei Rücknahme der Klage ist nicht im Rahmen des Einstellungsbeschlusses nach § 72 Abs 2 FGO, sondern durch gesonderten Beschluss zu entscheiden.

  2. Jedenfalls in dem Falle, dass der Beigeladene den obsiegenden Verfahrensbeteiligten unterstützt hat, kann der Kostenerstattungsantrag nicht allein mit der Begründung abgelehnt werden, der Beigeladene habe einen bloßen „Formalantrag“ gestellt.

  3. Zur Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen bei „wesentlicher“ Förderung des Verfahrens.

Fundstelle(n):
LAAAJ-98729

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