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BFH Urteil v. - IV R 219/68 BStBl 1971 II S. 714

Gesetze: AO § 384FGO § 60 Abs. 3

Leitsatz

1. Die nach § 384 AO am Zerlegungsverfahren Beteiligten sind nach § 60 Abs. 3 FGO zu diesem Verfahren beizuladen (notwendige Beiladung).

2. Das FG kann die notwendige Beiladung nicht deshalb unterlassen, weil seine Entscheidung den Beizuladenden nicht nachteilig ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 714
BFHE S. 460 Nr. 102,
KAAAA-98914

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