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Lohnsteuer | Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2026 (BMF)
Das BMF hat das Muster für den
Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2026 bekannt gemacht
(BMF, Bekanntmachung v. - IV C 5 - S
2533/00123/007/007).
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im , BStBl 2024 I S. 1255 zu beachten.
Bei den vom Arbeitgeber berücksichtigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen werden die Beiträge zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bescheinigt. Die Bescheinigung des bislang unter Nummer 28 tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung entfällt.