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Insolvenzrecht/Umsatzsteuer | Nachhaftung des Schuldners für Steuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 InsO (BFH)
Beruhen Umsatzsteuerschulden als
Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzverwalters, kommt
eine Haftung des Insolvenzschuldners mit seinem insolvenzfreien Vermögen
während des Insolvenzverfahrens nicht in Betracht. Diese Haftungsbeschränkung
gilt weiter, wenn das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
(§ 211 InsO)
eingestellt sowie dem Insolvenzschuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde
(Fortführung des
,
BStBl II 2016, 372:
; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger erbrachte als Unternehmer steuerpflichtige Umsätze. Über sein Vermögen wurde im Juli 2008 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter führte das Unternehmen des Klägers fort und z...