1. § 7 Abs. 1 EStDV 1958 entspricht den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts. In den dort geregelten Fällen liegt weder eine Entnahme (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG) noch eine Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung (§ 16 EStG) vor.
2. Bei Übertragung eines Betriebs vom Vater auf den Sohn steht der Annahme einer vorweggenommenen Erbregelung und damit einer unentgeltlichen Betriebsübertragung im Sinne des § 7 Abs. 1 EStDV nicht schon der Umstand entgegen, daß der Betrieb ein negatives Betriebsvermögen hat.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1971 II Seite 686 BFHE S. 488 Nr. 102, BAAAA-98904
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