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BFH Urteil v. - V R 109/70 BStBl 1971 II S. 649

Leitsatz

1. Die Anfechtungsklage ist auch dann gegeben, wenn ein Kürzungsanspruch nach den Berlinhilfegesetzen die "geschuldete Umsatzsteuer" im Sinne der Berlinhilfegesetze übersteigt. Sie ist in diesem Fall auf Festsetzung der erstrebten negativen "verbleibenden Umsatzsteuer" zu richten. Einer Verpflichtungsklage auf Erlaß eines Vergütungsbescheids bedarf es nicht.

2. Der besondere Kürzungsanspruch nach § 13 BHG 1968 kann über die "geschuldete Umsatzsteuer" hinaus geltend gemacht werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 649
BFHE S. 440 Nr. 102,
QAAAA-98896

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