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Verfahrensrecht | Beihilfeprüfung und steuerrechtliche Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften (BFH)
Der BFH hat dem EuGH drei Fragen zur Auslegung von Art. 107 und Art. 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (AEUV) in Bezug auf gemeinnützigkeitsrechtliche Steuervergünstigungen im nationalen Recht (§§ 51 bis 68 AO) vorgelegt.
Hintergrund
Nach
§ 57 Abs. 3
AO verfolgt eine Körperschaft ihre steuerbegünstigten
Zwecke auch dann unmittelbar i. S. des
§ 57 Abs. 1
Satz 1 AO, wenn sie satzungsgemäß durch
planmäßigesS. 286Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die
im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis
68 AO
erfüllt, einen steuerbegünstigten Zweck verwirklicht.
Sachverhalt
Die Klägerin ist
eine GmbH, die nach ihr...