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Erbschaftsteuer | Anwendung der Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG auf einen fiktiven Nießbrauch nach § 29 Abs. 2 ErbStG (BFH)
Die schenkweise Einräumung einer Unterbeteiligung an einer KG, durch die der Beschenkte die Stellung eines Mitunternehmers erlangt, ist auch dann nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG i. d. F. bis (ErbStG) begünstigt, wenn der Beschenkte nach einem Widerruf der Schenkung für den Zeitraum, für den ihm die Nutzungen des zugewendeten Vermögens zugestanden haben, nach § 29 Abs. 2 ErbStG wie ein Nießbraucher zu behandeln ist.
Hintergrund
Nach
§ 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ErbStG i. d. F.
bis
bleiben Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile
an Kapitalgesellschaften i. S. des
§ 13a Abs. 4
ErbStG insgesamt bis zu einem Wert von 225.000 €
beim Erwerb durch Schenkung unter Lebenden außer Ansatz, wenn der Schenker dem
Finanzamt unwiderruflich erklärt, dass der Freibetrag für diese Schenkung in
Anspruch genommen wird.
Nach...