Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI R 203/68 BStBl 1971 II S. 627

Gesetze: EStG § 33a Abs. 2

Leitsatz

1. Die Unterbringung eines Kindes in einer Ganztagspflegestelle ist eine auswärtige Unterbringung im Sinne des § 33a Abs. 2 Satz 3 EStG.

2. Die Unterbringung erfolgt zwangsläufig, wenn die Berufsausbildung zu der auch der Besuch der Volksschule gehört, der entscheidende Anlaß für die Unterbringung ist und dafür vernünftige Gründe vorliegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 627
BFHE S. 385 Nr. 102,
ZAAAA-98880

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen