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BFH Urteil v. - VI R 17/68 BStBl 1971 II S. 622

Leitsatz

Der geldliche Wertausgleich aus einem Umlegungsverfahren ist bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als zusätzlicher Erwerbspreis für das zugeteilte Grundstück anzusehen, der auf den Grund und Boden und die aufstehenden Gebäude wertanteilig aufzuteilen ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 622
BFHE S. 376 Nr. 102,
SAAAA-98878

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