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Einkommensteuererklärung | Direkte Belegeinreichung "RABE" in Schleswig-Holstein (FinMin)
Das Finanzministerium
Schleswig-Holstein teilt mit, dass das sog. RABE-Verfahren auch in
Schleswig-Holstein eingesetzt wird. Damit können Steuerzahler in
Schleswig-Holstein seit Ende Juli Belege wie Spendenquittungen oder
Handwerkerrechnungen bereits beim Ausfüllen ihrer digitalen Steuererklärung in
MeinELSTER hochladen - ohne späteren Postweg oder Rückfragen des
Finanzamts.
Hierzu führt das Finanzministerium u.a. weiter aus:
Das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ (kurz: RABE) ermöglicht, dass Belege direkt in MeinELSTER hochgeladen und mit den passenden Eingabefeldern wie Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen verknüpft werden. Grundsätzlich sind Belege erst auf Anforderung des Finanzamts per Post oder digital nachzureichen.
Mit RABE liege...