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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 9 V 9084/24

Gesetze: AO § 191 Abs. 1 S. 1, AO § 69, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Geschäftsführerhaftung

Grundsatz der anteiligen Tilgung

Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

1. Ein GmbH-Geschäftsführer haftet im Rahmen einer auf § 69 AO gestützten Haftungsinanspruchnahme nur nach Maßgabe der Rechtsprechungsgrundsätze über die anteilige Tilgung für rückständige Betriebssteuern der Kapitalgesellschaft. Hinsichtlich rückständiger Lohnsteuer kommt der Grundsatz der anteiligen Tilgung hingegen nicht zur Anwendung.

2. Hat die GmbH während der Amtszeit des Geschäftsführers weder Arbeitnehmer beschäftigt noch Umsätze erzielt, erscheint die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftungnahme für rückständige Betriebssteuern, die zwar während seiner Amtszeit erstmals fällig geworden sind, jedoch weit vor seiner Amtszeit liegende Zeiträume betreffen, ernstlich zweifelhaft.

Fundstelle(n):
FAAAJ-98287

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