Erweiterte Kürzung bei Vermietung eines Einkaufszentrums
Vermietung von Betriebsvorrichtungen als Treuhänder
Rechtsansichten sind kein neues Vorbringen
Leitsatz
1. Ein für die erweiterte Kürzung schädlicher Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsgebot liegt vor, wenn der Eigentümer eines
Einkaufszentrums den Mietern auch Betriebsvorrichtungen überlässt und insoweit im Rahmen einer verdeckten Vermietungstreuhand
als Treuhänder für deren (wirtschaftlichen) Eigentümer tätig wird.
2. Rechtsansichten werden von dem Tatbestandsmerkmal des Vorbringens in § 283 ZPO nicht erfasst.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 19/2025 S. 861 BBK-Kurznachricht Nr. 19/2025 S. 862 LAAAJ-98285
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