Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a) UStG bzw. § 4 Nr. 8 Buchst. d) UStG steuerfreie Vermittlungsleistungen bei verdecktem Vorgehen eines
Online-Vermittlers von Privatdarlehen bzw. Girokonten einer Bank
Leitsatz
Bei der von einem Unternehmer aufgrund von Kooperationsverträgen mit einer Bank online vorgenommenen, nur bei Zustandekommen
von Verträgen zwischen den Kunden und der Bank durch eine Vermittlungsprovision vergüteten Ermittlung von Interessenten im
Internet (unter anderem durch Sammlung und Zukauf von Informationen über die Interessenten durch ein Trackingsystem, Herausfilterung
von potentiell für die Bank interessanten Kunden durch „Targeting” und „Retargeting”) und deren Weiterleitung auf die Internetportale
der Bank zum Zwecke des Online-Abschlusses von Verträgen über Privatdarlehen bzw. über Girokonten handelt es sich um nach
§ 4 Nr. 8 Buchst. a) UStG bzw. § 4 Nr. 8 Buchst. d) UStG steuerfreie Vermittlungsleistungen, wenn Ablauf und Ausgestaltung
der von dem Unternehmer unternommenen Tätigkeiten darauf ausgerichtet sind, auf unterschiedlichen Kanälen immer wieder in
Kontakt mit dem jeweiligen Interessenten zu treten und ihn am Ende der Bank gezielt als neuen Kunden zuzuführen. Für das Vorliegen
von steuerfreien Vermittlungstätigkeiten ist dabei insoweit unschädlich, dass der Unternehmer den Interessenten gegenüber
nicht offen als Vermittler auftritt bzw. der Kunde aufgrund der Gestaltung der Internetseiten nicht weiß, dass er vermittelt
wird, und dass der Unternehmer in das Verhandeln der Konditionen zwischen Bank und vermittelten Kunden nicht eingebunden ist.
Fundstelle(n): BAAAJ-98284
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