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Was bleibt vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Rückbau auf nationaler Ebene sowie Neuordnung durch die CSDDD: Überblick über aktuelle Entwicklungen und Ausblicke für die Praxis
Deutschland zählte mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu den Vorreitern der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Doch weniger als drei Jahre nach seinem Inkrafttreten steht eine grundlegende Neuordnung bevor: Die EU-weite Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll an die Stelle nationaler Einzelregelungen treten – während das LkSG politisch ohnehin zur Disposition steht. Zeitgleich schlägt die EU-Kommission im Rahmen der Omnibus-Initiative umfassende Änderungen an der CSDDD vor. Unternehmen sehen sich mit einer regulatorischen Übergangsphase konfrontiert, in der viele Fragen offen sind. Der Beitrag beleuchtet die derzeitige Rechtslage und die jüngsten Entwicklungen rund um die nationale und EU-weite Regulatorik zu Lieferkettensorgfaltspflichten. Unternehmen erhalten praxisnahe Empfehlungen für den Umgang mit der komplexen Regulierungslandschaft und den Unsicherheiten im Kontext der Omnibus-Initiative.