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NaRp Nr. 9 vom Seite 259

Auf dem Weg zu den ESRS 2.0

ESRS Quick Fix und ESRS revised – Teil 1: Hintergründe und Darstellung der Änderungsvorschläge

Dr. Josef Baumüller, Mag. Alfred Ripka und Kevin Wagner B. Sc.

Seit dem Beginn der Omnibus-Initiative der EU-Kommission im Februar 2025 befindet sich die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (erneut) in einem Umbruch: Die Regelungen, die für 2024 erstmals anzuwenden waren, werden bereits wieder grundlegenden Überarbeitungen unterzogen. Vieles im Zusammenhang mit dieser Initiative befindet sich gegenwärtig noch in einem Umbruch. Die Neuerungen im Bereich der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wiederum haben in den Sommermonaten bereits konkretere Gestalt angenommen und stehen nunmehr im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags, um Unternehmen damit Hinweise an die Hand zu geben, welche Schritte sie zur Vorbereitung einleiten sollten.

Kernaussagen
  • ESRS Quick Fix und ESRS revised sind Resultate der Omnibus-Initiative der EU-Kommission.

  • Der ESRS Quick Fix wird voraussichtlich zum Jahresende formell Gültigkeit erlangen. Er dehnt Übergangsbestimmungen in ESRS 1 aus.

  • Die ESRS revised werden demgegenüber erst von der EFRAG konsultiert. Die Vorschläge haben weitreichende Implikationen. Es ist noch mit weiteren Abänderungen zu rechnen; die sich abzeichnenden Änderungen sollten damit frühzeitig antizipiert werden.