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Kommentierte Nachricht WP Praxis 9/2025 S. 320

WPK | APAS veröffentlicht Verlautbarung Nr. 24 zur PIE-Eigenschaft von CRR-Kreditinstituten nach Erlöschen oder Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften

Ende Juli dieses Jahres veröffentlichte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihre „Verlautbarung Nr. 24 vom – Zur Eigenschaft als Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 Nr. 2 HGB von CRR-Kreditinstituten nach Erlöschen oder Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften“. Darin vertritt die APAS die Auffassung, dass ein CRR-Kreditinstitut auch nach Erlöschen oder Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften i. S. des § 32 KWG so lange als UnternehmenS. 321von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 Nr. 2 HGB anzusehen ist, bis es die Abwicklung seiner Geschäfte als CRR-Kreditinstitut i. S. von § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG beendet hat. Aufgrund dessen gelten für die Abschlussprüfung eines CRR-Kreditinstituts auch bis zu diesem Zeitpunkt – Beendigung der Abwicklung seiner Geschäfte als...