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BFH Urteil v. - II B 46/70 BFHE S. 549 Nr. 100,

Leitsatz

1. Das Hess. GrEStG 1965 unterscheidet zwischen den Begriffen "Eigenheim" und "Familienheim" im Sinne des II. WoBauG.

2. Für den gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b des Hess. GrEStG 1965 von der Besteuerung ausgenommenen ersten Erwerb eines grundsteuerbegünstigten Familienheims kommt eine nachträgliche Steuerfestsetzung nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Nr. 2 des Hess. GrEStG 1965 in Betracht. Eine ausdehnende des Hess. GrEStG 1965 auf Fälle dieser Art scheidet aus. Anwendung des § 4 Abs. 2

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Fundstelle(n):
BFHE S. 549 Nr. 100,
SAAAA-98852

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