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Bilanzierungsbesonderheiten bei der Einheitsgesellschaft
Handelsbilanz – IDW RS FAB 7
Die Einheitsgesellschaft hat nach einem steuerliche Probleme vermeidenden BFH-Urteilund der Aufnahme in das HGB zurecht an Bedeutung gewonnen. Das IDW hat im RS FAB 7dazu Stellung bezogen, welche Besonderheiten bei der Bilanzierung zu beachten sind. Erfreulicherweise wurde für ein bisheriges Praxisproblem eine überzeugende Erleichterung geschaffen.
Die Einheitsgesellschaft bietet Vorteile insbesondere bei einem ungeplanten Anteilsübergang.
Sie ist spätestens jetzt durch die HGB-Regelung, aber auch steuerlich rechtssicher gestaltbar.
Auf die gesetzlich vorgeschriebene Bildung des Ausgleichspostens kann in einer Vielzahl von Praxisfällen verzichtet werden.
I. Grundlagen
1. Struktur der Einheitsgesellschaft
Während bei der „typischen“ GmbH & Co. KG mindestens eine natürliche Person als Kommanditist an der GmbH & Co. KG und zugleich als Gesellschafter an der Komplementär-GmbH beteiligt ist, weicht die Einheitsgesellschaft davon ab: Bei dieser ist die (GmbH & Co.) KG die Anteilseignerin der GmbH-Anteile.
2. Besonderheiten zur Vertretung und Geschäftsführung
2.1 Zivilrechtlicher Aspekt
Bei einer GmbH & Co. KG führt die GmbH als Komplementärin di...