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BFH Urteil v. - I R 8/69 BStBl 1971 II S. 535

Gesetze: KStG § 19

Leitsatz

Auch wenn die zu besteuernde Kapitalgesellschaft selbst an der Personengesellschaft des Handelsrechts beteiligt ist, in deren Gesellschaftsvermögen sich die Anteile der zu besteuernden Kapitalgesellschaft befinden, gehören diese Anteile nicht natürlichen Personen im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 2 KStG.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 535
BFHE S. 41 Nr. 102,
RAAAA-98848

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