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Reformbedarf im Verfahrensrecht und beim Rechtsschutz
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 634Das Internationale Steuerrecht ist durch ein Zusammenwirken unionsrechtlicher Vorgaben, völkerrechtlicher Verträge und nationaler Gesetze geprägt. Während Einspruchs- und Klageverfahren sowie das zwischenstaatliche Verständigungsverfahren auf eine Streitbeilegung abzielen, sind immer mehr Instrumente auf eine möglichst frühzeitige und zunehmend kooperative Streitvermeidung gerichtet. Hervorzuheben sind drei Verfahren, die insbesondere durch eine Kombination für mehr Rechtssicherheit sorgen können: Vorabverständigungsverfahren, internationale Risikobewertungsverfahren sowie koordinierte Außenprüfungen.
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I. Vorabverständigungsverfahren (APA)
[i]APA eignen sich für komplexe, nicht routinemäßige SachverhalteDas kostenpflichtige Vorabverständigungsverfahren dient der präventiven Abstimmung zwischenstaatlicher Verrechnungspreise und anderer grenzüberschreitender Sachverhalte vor deren Verwirklichung. Mit § 89a AO besteht hierfür erstmals eine klare gesetzliche Grundlage. APA eignen sich insbesondere für komplexe, nicht routinemäßige Sachverhalte. Sie entfalten im Grundsatz nur Wirkung für die Zukunft, können im Rahmen eines Roll Backs aber zurückbezogen werden.