Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überweisungen: Ab Oktober 2025 mehr Schutz vor Betrug
Bisher überprüfen Banken nicht, ob IBAN und Empfänger übereinstimmen. Das konnten Betrüger ausnutzen, indem sie z. B. eine IBAN mit einem Phantasienamen verknüpfen. Eine neue EU-Verordnung (VoP, Verification of Payee) soll diese Art des Missbrauchs stoppen. Banken werden ab Oktober 2025 verpflichtet, Kunden mitzuteilen, wenn Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen. Dazu ist ein Ampelsystem vorgesehen. Grün bedeutet: IBAN und Name stimmen überein. Gelb bedeutet: Es gibt kleinere Unstimmigkeiten, etwa Müller statt Mueller. Rot bedeutet: Es gibt keine Übereinstimmungen. Wer trotz „Rot“ S. 264überweist, haftet künftig für möglichen Missbrauch. Die Regeln betreffen Privat- und Geschäftskunden. Allen Bankkunden wird empfohlen, mit exakten Namen zu arbeiten und ggf. ihre Stamm...