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beSt | Zustellung eines elektronischen Dokuments bei fehlender Rücksendung des elektronischen Empfangsbekenntnisses
Zustellungsdatum für ein elektronisches Dokument (vgl. § 173 Abs. 1 ZPO) ist der Tag, an dem der Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks persönlich Kenntnis erlangt, es empfangsbereit entgegennimmt und dies durch die Zurücksendung des elektronischen Empfangsbekenntnisses bekundet. Sendet der Zustellungsempfänger das elektronische Empfangsbekenntnis nicht zurück, sind grds. dieselben Rechtsfolgen wie bei einem nicht zurückgesandten Empfangsbekenntnis in Papierform maßgeblich. Der Zugang des elektronischen Dokuments und die Empfangsbereitschaft des Empfängers können auch anderweitig nachgewiesen werden.
Hier genügte für die fristauslösende Wirksamkeit der Zustellung, dass die Entgegennahme des Beschlusses als elektronisches Dokument durch den Steuerberater und Wirtschaftsprüf...