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Gesetzgebung | Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger (BMF)
Das BMF hat am den
Referentenentwurf einer Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch
Sozialleistungsträger (SozKiGAbV) bekanntgegeben.
Hintergrund: Mit dieser Verordnung wird es der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht, die Daten aus den Kindergeldakten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, auch für die Leistungen der Arbeitsförderung nach § 19 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 19a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, für Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, für Leistungen für Bildung und Teilhabe und für Elterngeld nach § 25 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, für Leistungen der Sozialhilfe nach § 28 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und für den Unterhaltsvorschuss nach...