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BFH Urteil v. - III R 88/66 BStBl 1971 II S. 464

Leitsatz

Nach § 18 Abs. 1 Nr. 10 LAG ist von dem der Lagerei dienenden Vermögen eines öffentlichen Hafens nur das unmittelbar der Umschlagslagerei dienende Vermögen von der Vermögensabgabe befreit. Die Ermächtigung in § 78 Abs. 1 Nr. 1 LAG, wonach zur Durchführung der Befreiung nach § 18 und § 19 LAG durch Rechtsverordnung Bestimmungen getroffen werden können, entspricht in bezug auf § 18 Abs. 1 Nr. 10 LAG den Voraussetzungen des Art. 80 Abs. 1 GG. Der Verordnungsgeber hat durch die Bestimmung der Monatsfrist in § 29 der 10. AbgabenDV-LA die Grenzen dieser Ermächtigung nicht überschritten.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 464
BFHE S. 11 Nr. 102,
LAAAA-98824

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