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Hessisches FG Urteil v. - 7 K 1188/21

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob bei einer formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft, hier einer GmbH, in eine vermögensverwaltende, nicht-gewerblich geprägte Personengesellschaft die Buchwertfortführung gemäß § 3 Abs. 2 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) möglich ist, mit den sich daraus bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV) ergebenden Folgen für die Absetzungen für Abnutzung (AfA) betreffend den Grundbesitz.

Fundstelle(n):
UAAAJ-97767

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