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BFH Urteil v. - I R 172/69 BStBl 1971 II S. 463

Leitsatz

Dem die Gesellschaft kapitalmäßig nicht beherrschenden geschäftsführenden Gesellschafter und dem einem solchen Gesellschafter auch aus anderen Gründen nicht gleichzuachtenden geschäftsführenden Gesellschafter kann eine Gehaltsnachzahlung mit steuerrechtlicher Wirkung bewilligt werden. Voraussetzung ist allein, daß die Nachzahlung ihre wirtschaftliche Grundlage in dem bereits abgelaufenen Geschäftsjahr hat und bereits am Bilanzstichtag zu erwarten war.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 463
BFHE S. 47 Nr. 102,
BAAAA-98823

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