Zulässigkeit einer Klage gegen einen Grundsteuerwertbescheid
Leitsatz
1. Die Klage des ursprünglichen Grundstückseigentümers gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwertes auf
den ist auch dann zulässig, wenn das Grundstück nach diesem Stichtag veräußert worden und der Rechtsträgerwechsel
inzwischen im Grundbuch eingetragen worden ist.
2. Entscheidend ist, dass der Kläger am Bewertungsstichtag Eigentümer des Grundstücks war und dieses ihm deshalb zuzurechnen
war.
3. Der Rechtsvorgänger ist somit beschwert und darf zulässigerweise klagen.
Fundstelle(n): EFG 2025 S. 1413 Nr. 20 ErbStB 2025 S. 326 Nr. 10 ErbStB 2025 S. 327 Nr. 10 VAAAJ-97758
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