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BFH Urteil v. - II 86/65 BStBl 1971 II S. 462

Gesetze: GrEStG § 3

Leitsatz

Überträgt der Hoferbe (§ 4 Satz 1 HöfeO) Grundstücke an einen weichenden Erben, ist dessen Erwerb nicht gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Auch gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG ist er jedenfalls dann nicht befreit, wenn beide sich über die Hoffolge und eine bare Abfindung des weichenden Erben bereits acht Jahre zuvor geeinigt hatten.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 462
BFHE S. 123 Nr. 102,
RAAAA-98822

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