Besteuerungsrecht Deutschlands für betriebliche Gewinne und Zinseinkünfte nach dem DBA Schweiz
Leitsatz
1. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz des internationalen Steuerrechts, nach dem jede Person nur von demjenigen Staat als
unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden darf, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen befindet.
2. Art. 4 Abs. 2 DBA Schweiz bestimmt als sog. autonome Kollisionsnorm zur Vermeidung einer aus einer doppelten Ansässigkeit
resultierenden Doppelbesteuerung oder Doppelnichtbesteuerung in welchem der beiden Vertragsstaaten die natürliche Person in
einem solchen Fall für die Zwecke des Abkommens, d.h. für die funktionsgerechte Anwendung der Verteilungsnormen, als ansässig
gilt.
3. Zur Ermittlung fremdvergleichskonformer Verrechnungspreise im Rahmen von Lieferungs- und sonstigen Leistungsverhältnissen
zwischen verbundenen Unternehmen werden vorrangig die sog. transaktionsbezogenen Standardmethoden (Preisvergleichsmethode,
Wiederverkaufsmethode, Kostenaufschlagsmethode) angewendet.
Fundstelle(n): BAAAJ-97756
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