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NWB Nr. 34 vom

„Workation“ – Ertragsteuerliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Bärbel Lätsch und Maik Bergan

„Workation“ bezeichnet den kurzzeitigen Wechsel des Arbeitsorts, um hierdurch Arbeit („work“) mit Urlaub („vacation“) zu verbinden. Neben privaten Motiven des Arbeitnehmers, sehen Arbeitgeber in dem Angebot auch eine Möglichkeit der Mitarbeiterbindung und -motivation.

Hintergrund

[i]Differenzierte ertragsteuerliche Konsequenzen je nach AusgestaltungVereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Durchführung einer Workation können sich in ihrer Ausgestaltung erheblich unterscheiden. Entsprechend differenziert sind die daraus resultierenden ertragsteuerlichen Konsequenzen zu würdigen.

Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers

[i]Zweistufige Prüfung der beruflichen VeranlassungFür den Werbungskostenabzug ist maßgeblich, ob dem durch die Workation entstandenen Aufwand eine berufliche Veranlassung zugrunde liegt. Eine solche liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Möglichkeit der Workation an einem von ihm bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit eröffnet (Stufe 1). [i]Langenkämper, Werbungskosten Arbeitnehmer, Grundlagen, NWB OAAAB-17605 Zudem muss der Arbeitnehmer tatsächlich wie an seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig werden. Ist eine private Mitveranlassung gegeben, liegen gemischt-veranlasste Aufwendungen vor. Diese sind nach einem objektiven Aufteilungsmaßsta...