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BFH Urteil v. - I R 22/68 BStBl 1971 II S. 406

Gesetze: KStG § 9 Abs. 3

Leitsatz

Der besonderen Körperschaftsteuer nach § 9 Abs. 3 KStG unterliegen berücksichtigungsfähige Ausschüttungen nicht, soweit sie bei der ausschüttenden Gesellschaft zu keiner Ermäßigung des Steuersatzes geführt haben.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 406
BFHE S. 364 Nr. 101,
JAAAA-98803

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