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Einkommensteuer | Angaben zur Erhöhung der Entfernungspauschale (Bundesregierung)
Zu knapp zwei Milliarden Euro an
Steuermindereinnahmen würde die Erhöhung der Entfernungspauschale auf
einheitlich 38 Cent führen (volle Jahreswirkung). Das geht aus einer
tabellarischen Aufstellung in der Antwort der Bundesregierung
(BT-Drucks. 21/1145) auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (BT-Drucks.
21/553).
Hintergrund: Die Entfernungspauschale nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 EStG wurde 1995 eingeführt, um beruflich bedingte Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich zu berücksichtigen.
Im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD sieht die Bundesregierung eine Ausweitung der Entfernungspauschale vor. Ab 2026 soll die Pauschale bereits ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer erhöht werden.
Die Bundesregierung führt hierzu weite...