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BFH 17.01.2025 X B 89/24, StuB 16/2025 S. 638

Irrtum eines Prozessbevollmächtigten über die Rechtsfolgen fehlender Revisionszulassung

(1) Legt ein Prozessbevollmächtigter irrtümlich Revision gegen ein Urteil des FG ein, ohne dass diese zugelassen wurde, ist seine nach erfolglosem Abschluss des Revisionsverfahrens abgegebene Erklärung, die Wiederaufnahme des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde zu beantragen, als Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auszulegen. (2) Prozesshandlungen können nicht nach den §§ 119 ff. BGB angefochten werden (Anschluss an , NWB BAAAE-96105, BFH/NV 2015 S. 1268). (3) Im Rahmen eines Verfahrens über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand müssen sich die Beteiligten das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen. Von einem rechtskundigen Prozessbevollmächtigten wie auch einem Behördenvertreter ist zu erwarten, dass...