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Track 17-19 | Forschungszulage: Ausweitung auf Gemein- und sonstige Betriebskosten ist ein erheblicher Vorteil
Die Forschungszulage ist durch das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” auf Gemein- und sonstige Betriebskosten ausgeweitet worden. Das ist eine erhebliche Verbesserung. Zudem ist die maximale Bemessungsgrundlage für nach dem entstandene förderfähige Aufwendungen von derzeit 10 Mio. € auf 12 Mio. € sowie der förderfähige Wert bei Eigenleistungen angehoben worden.
Die Neuerungen bei der Forschungszulage ab 2026 durch das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” sind sehr zu begrüßen. Erfreulich ist insbesondere die Ausweitung der steuerlichen Förderung auf Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten.
Bekanntlich war – nach vielen Anläufen – erstmals ab dem mit dem Forschungszulagengesetz eine steuerliche Förderung von FuE-Vorhaben eingeführt worden – alternativ zur bestehenden direkten Projektförderung. Die Rahmenbedingungen für mehr private Investitionen und Innovationen sollten so verbessert und der Standort Deutschland gestärkt werden. Das war überfällig, da fast alle OECD-Länder Forschung und Entwicklung schon seit l...