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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 14-16 | (Angeblicher) Investitionsbooster: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung

Die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung gem. § 7 Abs. 2 EStG durch das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ab bis hergestellt oder angeschafft werden, verkauft die Bundesregierung als „Investitionsbooster mit Turbowirkung”. Wir zeigen auf, wie Mandanten davon profitieren.

Als „Investitionsbooster mit Turbowirkung” verkauft die Bundesregierung die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung durch das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland”. Die Maßnahme fungiere als Katalysator für die Investitionspläne der Unternehmen. Für alle Beteiligten stelle die Regelung die bürokratieärmste und kostengünstigste Variante dar. Die temporäre Begrenzung setze dabei Anreize für zügige Investitionsentscheidungen.

Das kann man auch anders sehen. Junge Unternehmen in der Wachstumsphase profitieren jedenfalls nicht von der degressiven Abschreibung, da sie meist noch keine Gewinne erzielen. – Für sie hätte eine steuerliche...