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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 02-04 | E-Bilanz: Neue Taxonomie 6.9 und Nichtbeanstandungsregelung für Kontennachweise

Das BMF hat das Datenschema für die E-Bilanz aktualisiert. Die Version 6.9 der Taxonomie ist grds. für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen, sprich für das Wirtschaftsjahr 2026 oder 2026/2027. Eigentlich müssten nach dem JStG 2024 bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, erstmals auch Kontennachweise elektronisch übermittelt werden. Erfreulicherweise gibt es aber eine Nichtbeanstandungsregelung.

Das Bundesfinanzministerium hat – wie jedes Jahr – das Datenschema für die E-Bilanz auf den neuesten Stand gebracht. Die neue Version 6.9 der Taxonomie ist jetzt im Internet abrufbar. Hervorzuheben ist, dass es eine Nichtbeanstandungsregelung gibt, was die mit dem Jahressteuergesetz 2024 neu eingeführte Verpflichtung angeht, auch die unverdichteten Kontennachweise zu übermitteln. Dazu gleich mehr.

Die neue Taxonomie 6.9 ist grds. für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen. Sprich für das Wirtschaftsjahr 2026 oder für das abweichende Wirtschaftsjahr 2026/2027. Es wird aber nicht beanstandet, wenn die Taxonomie 6.9 bereits für das Wirtschaftsjahr 2025...