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BFH Urteil v. - II 25/65 BStBl 1971 II S. 343

Gesetze: GrEStG § 11GrEStG § 12

Leitsatz

1. Stichtagswert im Sinne des § 12 Abs. 3 GrEStG ist der Wert, der im Zeitpunkt des Erwerbs als Einheitswert festzustellen wäre.

2. Die mittelbare (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG) Bezugnahme des § 9 Abs. 2 Satz 1 GrEStG auf den Einheitswert (§ 12 Abs. 1 GrEStG) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 343
BFHE S. 438 Nr. 101,
PAAAA-98785

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