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Umsatzsteuer | Prüfung von Vertrauensschutz bei der Differenzbesteuerung
Der BFH hat dem EuGH eine Frage zur Prüfung von Vertrauensschutz bei der Differenzbesteuerung zur Vorabentscheidung vorgelegt.S. 719
Sachverhalt: Die Klägerin ist Online-Händlerin für Schmuck und Uhren im Einzel- und Großhandel. In den Streitjahren 2013 und 2024 wendete sie teilweise die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG (Art. 311 ff. MwStSystRL) an. Das Finanzamt nahm nach einer Außenprüfung an, die Klägerin habe bei dem Weiterverkauf bestimmter Uhren zu Unrecht die Differenzbesteuerung in Anspruch genommen. Denn bei den im Streit stehenden Ankäufen seien die Verkäufer ihrerseits zur Anwendung der Differenzbesteuerung nicht berechtigt gewesen. Es habe sich um Neuware gehandelt. Ein Nachweis über den Ankauf von Gebrauchtuhren liege nicht vor. Das Finanzamt unterwarf die streitbefangenen Umsä...