Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Impulse bei der Bilanzierung von Implementierungskosten bei Cloud-Lösungen durch den „EU Data Act“
In seinem Beitrag beleuchtet Bach Customizing-Aufwendungen bei Software-as-a-Service-Lösungen (SaaS) und wirft die Frage nach einer HGB-Bilanzierung im Rahmen einer Aktivierung – in Analogie zu den Mietereinbauten – oder als sofortigem Aufwand auf (vgl. ). Die Verfasser dieses Beitrags vertreten schon seit Jahren die Auffassung, dass die Implementierungskosten bei Cloud-Lösungen als Vermögensgegenstand „sui generis“ zu aktivieren sind. Durch die Regelungen des „EU Data Act“, welcher ab dem verbindlich anzuwenden ist, wird die eigenständige Aktivierung als Vermögensgegenstand „sui generis“ zusätzlich gestützt. Insofern besteht eine klare Indikation zur Aktivierung von Implementierungskosten nach HGB.
Kernaussagen
Der bisher in der Rechtsprechung und (auch) von Teilen der Literatur angenommene einheitliche Funktionszusammenhang zwischen einem Cloud-Dienst und der Implementierung wird durch den „EU Data Act“ nahezu vollständig aufgehoben.
Der ab dem direkt anwendbare „EU Data Act“ unterstreicht das bilanzielle Vorgehen zur eigenständigen Aktivierung als Vermögensgegenstand „sui generis“.
Insofern besteht eine klare Ind...