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BFH Urteil v. - I R 97/70 BStBl 1971 II S. 332

Leitsatz

Ist die Klage an das richtige Gericht am richtigen Ort gerichtet, so darf sich der Prozeßbevollmächtigte im übrigen darauf verlassen, daß seine Angestellten die Anschrift richtig aus den Akten übernommen haben, es sei denn, daß die Anschrift offensichtlich unzureichend erscheint.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 332
BFHE S. 343 Nr. 101,
AAAAA-98777

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