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BFH Urteil v. - III R 32/70 BStBl 1971 II S. 329

Leitsatz

1. Dem Erfordernis der Revisionsbegründung ist genügt, wenn sich das Revisionsbegehren auch ohne ausdrückliche Angabe einzelner Paragraphen des Gesetzes aus der Revisionsschrift und der Revisionsbegründung eindeutig ergibt.

2. Eine von einem Prozeßbevollmächtigten eingereichte Klageschrift muß von ihm eigenhändig unterschrieben sein. Die Unterschrift eines nichtbevollmächtigten Kanzleiangestellten genügt nicht.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 329
BFHE S. 349 Nr. 101,
WAAAA-98774

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