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BFH Urteil v. - II 76/65 BStBl 1971 II S. 309

Leitsatz

Beim Kauf eines Grundstücks durch einen Beauftragten in dessen Namen unterliegt nicht nur der Kauf, sondern auch die Verpflichtung des Beauftragten, dem Auftraggeber das Eigentum am Grundstück zu verschaffen, der Grunderwerbsteuer. Besteuerungsgrundlage des zweiten Vorgangs ist die vom Auftraggeber an den Beauftragten zu erbringende Gegenleistung (Befreiung von den aus der Ausführung des Auftrags entstandenen Verpflichtungen).

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 309
BFHE S. 309 Nr. 101,
HAAAA-98766

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