AltvDV § 9
Abschnitt 2: Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes [1]
Unterabschnitt 1: Mitteilungs- und Anzeigepflichten [2]
§ 9 Besondere Mitteilungspflicht der Familienkasse [3]
Hat die zuständige Familienkasse der zentralen Stelle die Daten für die Gewährung der Kinderzulage übermittelt und wird für diesen gemeldeten Zeitraum das Kindergeld insgesamt zurückgefordert, hat die Familienkasse dies der zentralen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
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PAAAJ-97170