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SV Status | Kettenauftragsverhältnis als abhängige Beschäftigung
Anknüpfend an die sozialrechtliche Rechtsprechung zur Einbeziehung auch von Kettenauftragsverhältnissen in den Bereich der abhängigen Beschäftigungen kommt es schon im Ausgangspunkt nicht entscheidend darauf an, dass bei solchen Rechtsbeziehungen (hier: Einsatz von Prostituierten in einem sog. Flatrate-Bordell) der „Beauftragte“ einzelne Aufträge auch ablehnen kann.
Ausgehend von der sozialrechtlich gebotenen Beurteilung nach Maßgabe der Gegebenheiten während der Ausführung der jeweiligen Einzelaufträge spricht hier nach Ansicht des Gerichts die Gesamtabwägung eindeutig für das Vorliegen abhängiger Beschäftigungen der Prostituierten. Auch eine in Betracht kommende Gesetzes- oder Sittenwidrigkeit der Vertragsverhältnisse stünde der daran anknüpfenden Beitragspflicht nicht entgegen...